Praxisprofil und Spezialisierung
Die Praxis für Rechtspsychologie Oesterlein & Breuer wurde im September 2025 in Günzburg eröffnet und ist spezialisiert auf Kriminalprognosen im Strafvollstreckungsverfahren und familienpsychologische Fragestellungen, insbesondere solche mit sexualforensischem Bezug oder sofern Risiken durch die Begehung von Sexual- oder Gewaltdelikten befürchtet werden.
Als Träger der Fachteamsupervision für die Weiterbildung Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) sind wir von den psychologischen Fachgesellschaften anerkannt und in der Ausbildung kompetenter, psychologischer Sachverständiger in den Schwerpunkten Kriminalprognose und Familienpsychologie aktiv.
Geleitet wird das Team unserer Praxis durch Natalie Oesterlein, Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) und Supervisorin der Fachweiterbildung, die zunächst als psychologische Sachverständige, dann Co-Leitung und Supervisorin Aufbau und fachliche Ausrichtung unseres Praxisstandorts in Düsseldorf seit 2020 maßgeblich mitprägte und dabei in der Metropolregion Rhein-Ruhr als Wegbereiterin für den nachhaltigen Transfer kriminalprognostischer Erkenntnisse in den familiengerichtlichen Kinderschutz wirkte. Mit ihrer Rückkehr in den süddeutschen Raum und der Praxiseröffnung in Günzburg setzt Frau Oesterlein ihr persönliches und fachliches Engagement für eine starke, wissenschaftlich geprägte Rechtspsychologie konsequenterweise fort, die Justiz und Gesellschaft durch entscheidungsrelevantes Fachwissen bestmöglich zu Diensten ist.
Psychologische Sachverständige
Wir sind ein Team von Psychologinnen und Psychologen, die sich der Rechtspsychologie verschrieben haben – mit Herz, Verstand und hohen Ansprüchen an ihr sachverständiges Handeln. Fachlich und organisatorisch vernetzt sind wir mit unseren Schwesterpraxen, mit denen wir uns gemeinsam im Verbund für wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, psychologische Handlungskompetenz und berufsethische Werte wie Neutralität und Unabhängigkeit in der gutachterlich-rechtspsychologischen Praxis einsetzen.
PfR Breuer & Oesterlein in Düsseldorf | PfR Oesterlein & Breuer in Günzburg | PfR Dr. Nora Hein in Recklinghausen | PfR Dorina Marondel im Raum Bonn/Siegburg
Uns verbindet die Überzeugung, dass psychologische Gutachten mehr sind als reine Fachtexte: Sie sind Brücken zwischen Psychologie und Recht, schaffen Orientierung in unklaren Entscheidungssituationen und tragen zu einer verantwortungsvollen Abwägung von Risiken und Grundrechtseingriffen bei.
Natalie Oesterlein, M. Sc.
Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) | Supervisorin | Praxisleitung
- Kriminalprognostische und sexualforensische Gutachten
- Familienpsychologische Gutachten
- Supervisorin und Fachteamleitung der Weiterbildung Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
Sonstiges:
- Forensische Psychologin, Klinik für forensische Psychiatrie & Psychotherapie, BKH Günzburg
- vormals Psychologin in der forensischen Therapie von Gewalt- und Sexualstraftätern (LVR-Klinik für Psychiatrie & Psychotherapie in Langenfeld) sowie Anstaltspsychologin der JVA Augsburg-Gablingen und Niederschönenfeld (Straf- und U-haft sowie Strafhaft junge Erwachsene)
- Zuvor psychologische Sachverständige in kriminalprognostischen und familienpsychologischen Fragen seit 2017 (GWG - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie in München), in leitender Funktion ab 2021 (Praxis für Rechtspsychologie Breuer & Oesterlein in Düsseldorf)
Alisha-Lynn Winter, M. Sc.
Fachpsychologin für Rechtspsychologie i. W.
- Familienpsychologische Gutachten
- Kriminalprognostische und sexualforensische Gutachten
Sonstiges:
- Laufende Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
- Forensische Psychologin, Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie am BKH Günzburg
Denis-B. Breuer, M. Sc.
Psychologe | stv. Geschäftsführer
- Familienpsychologische Gutachten (aktuell keine Fallannahme)
- Interne Supervision
Sonstiges:
- Verwaltungsaufgaben der Praxisleitung
- Administrative Aufgaben der Geschäftsführung
Leitbild & interne Qualitätssicherung
Was uns wichtig ist
Wir arbeiten nach den Leitlinien der Berufsverbände und Fachgesellschaften, mit dem Anspruch, wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und unabhängige Gutachten zu erstellen. Wir sehen jede Begutachtung als Verantwortung – gegenüber den Gerichten, aber vor allem auch gegenüber den Menschen, die darin vorkommen. Deshalb sind uns drei Dinge besonders wichtig:
- Verstehen statt nur bewerten: Wir möchten den Menschen hinter den Akten erkennen und seine Lebenssituation nachvollziehbar machen.
- Klarheit schaffen: Unsere Gutachten sollen Antworten geben, die verständlich, fundiert und fair sind.
- Ständig dazulernen: Psychologie und Recht entwickeln sich weiter – wir auch. Forschung, Supervision und kollegialer Austausch gehören für uns selbstverständlich dazu.
Unsere Organisation
Die Praxis als Organisation unterstützt die Sachverständigen bei der Durchführung von psychologischen Untersuchungen, Bereitstellung aller zur Begutachtung erforderlichen Ressourcen, fachlichen Entwicklung und allgemeinen Qualitätssicherung.
Der PfR Praxisverbund bietet nicht nur organisatorische Unterstützung und Ressourcen, sondern auch eine Plattform für kollegiale Beratung, Qualitätssicherung und kontinuierliche fachliche Weiterbildung. So verbinden wir lokale Verantwortung mit überregionaler Expertise – zum Nutzen der Justiz, der Gesellschaft und aller Beteiligten.
Selbstevaluation
In unserer fortlaufenden Selbstevaluation sind übergeordnete Kriterien von herausragender Bedeutung, die sich zu jedem Zeitpunkt in unserem gutachterlichen Handeln und unseren Erkenntnissen widerspiegeln:
- Wissenschaftlichkeit
- Neutralität
- Objektivität
- Berufsethische Integrität
- Nachvollziehbarkeit und Transparenz
Wir setzen eine Vielzahl an Maßnahmen um, um den damit verbundenen Ansprüchen an unsere Arbeit gerecht zu werden.
Anwendung der fachwissenschaftlichen Leitlinien
Bei der Durchführung von Untersuchungen und Erstellung von Gutachten werden je nach Fachgebiet folgende Leitlinien zugrunde gelegt:
- Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017)
- Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2025)
- Erfahrungswissenschaftliche Empfehlungen für kriminalprognostische Gutachten (Kröber et al., 2019)
Alle Sachverständigen verfügen über eine detaillierte Kenntnis der Leitlinien, die für ihre Gutachten durch die Fachverbände empfohlen sind.
Supervision und Peer-Review
Unsere gutachterliche Vorgehensweise durchläuft regelmäßig eine interne 4-Augen-Beurteilung. Ergänzt wird dies durch die Teilnahme an externen Supervisionsgruppen und Fachteams, die von Kollegen mit profunder Erfahrung oder Expertenstatus auf ihrem jeweiligen Fachgebiet geleitet werden und bei denen sich Kollegen mit unterschiedlicher Erfahrungsstufe und fachpraktischer Provenienz zu spezifischen, rechtspsychologischen Sachverhalten austauschen.
Berufsethische Verpflichtung
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) macht uns Vorgaben bei der Einhaltung berufsethischer Prinzipien, an die wir uns gebunden fühlen und denen wir uns verpflichtet haben. Die Achtung der menschlichen Individualität und Persönlichkeit, eingebettet in ihre Lebensbedingungen, bleibt für uns in der sachverständigen Tätigkeit oberstes Gebot.
Intervision und kollegiale Fallberatung
Durch interne Beratung, Intervision und die Rezeption aktueller wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse in unseren regelmäßigen Team-Sitzungen sichern wir die Aktualität der empirischen Erkenntnisse, die unseren Gutachten zugrunde liegen und die fachwissenschaftliche Adäquanz unserer Untersuchungen. Neue Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung werden hier ebenfalls thematisiert.