Praxis- und Verbundprofil

Unsere Praxis besteht seit September 2025 auf Basis einer Kooperation rechtlich selbständiger psychologischer Sachverständiger in Günzburg. Wir sind ein Team von Psychologinnen und Psychologen, die sich der Rechtspsychologie verschrieben haben – mit Herz, Verstand und einem hohen Anspruch an Qualität. Unter dem Dach des PfR Praxisverbunds arbeiten wir derzeit an drei Standorten:

  • PfR Breuer & Oesterlein in Düsseldorf
  • PfR Oesterlein & Breuer in Günzburg
  • PfR Dr. Nora Hein in Recklinghausen

Uns verbindet die Überzeugung, dass gute Gutachten mehr sind als reine Fachtexte: Sie sind Brücken zwischen Psychologie und Recht, sie schaffen Orientierung in schwierigen Situationen und sie tragen Verantwortung für Entscheidungen, die Leben verändern können. In Günzburg sind wir schwerpunktmäßig auf den Fachgebieten Familienpsychologie und Kriminalprognose tätig. Aufträge aus dem Bereich der Strafreife, sowie Fragestellungen, in denen kombinierte Fragen mehrerer Fachgebiete zu beantworten sind, können wir ebenfalls bearbeiten.

Was uns wichtig ist

Wir arbeiten nach den Leitlinien der Berufsverbände und Fachgesellschaften, mit dem Anspruch, wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare und unabhängige Gutachten zu erstellen. Wir sehen jede Begutachtung als Verantwortung – gegenüber den Gerichten, aber vor allem auch gegenüber den Menschen, die darin vorkommen. Deshalb sind uns drei Dinge besonders wichtig:

  • Verstehen statt nur bewerten: Wir möchten den Menschen hinter den Akten erkennen und seine Lebenssituation nachvollziehbar machen.
  • Klarheit schaffen: Unsere Gutachten sollen Antworten geben, die verständlich, fundiert und fair sind.
  • Ständig dazulernen: Psychologie und Recht entwickeln sich weiter – wir auch. Forschung, Supervision und kollegialer Austausch gehören für uns selbstverständlich dazu.

Unsere Organisation

Die Praxis als Organisation unterstützt die Sachverständigen bei der Durchführung von psychologischen Untersuchungen, Bereitstellung aller zur Begutachtung erforderlichen Ressourcen, fachlichen Entwicklung und allgemeinen Qualitätssicherung.

Der PfR Praxisverbund bietet nicht nur organisatorische Unterstützung und Ressourcen, sondern auch eine Plattform für kollegiale Beratung, Qualitätssicherung und kontinuierliche fachliche Weiterbildung. So verbinden wir lokale Verantwortung mit überregionaler Expertise – zum Nutzen der Justiz, der Gesellschaft und aller Beteiligten.

 

 

 

Sachverständige & Team

Natalie Oesterlein, M. Sc.

Praxisleitung, Fachpsychologin für Rechtspsychologie

  • Familienpsychologische Gutachten
  • Kriminalprognostische und sexualforensische Gutachten
  • Supervision für die Weiterbildung Fachpsychologe/in für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)

Sonstiges:

  • Geschäftsführung des Einrichtungsträgers

Alisha-Lynn Winter, M. Sc.

Fachpsychologin für Rechtspsychologie i. W.

  • Familienpsychologische Gutachten
  • Kriminalprognostische und sexualforensische Gutachten

Sonstiges:

  • Laufende Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs)
  • Forensische Psychologin, Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie am BKH Günzburg

Interne Qualitätssicherung

Selbstevaluation

In unserer fortlaufenden Selbstevaluation sind übergeordnete Kriterien von herausragender Bedeutung, die sich zu jedem Zeitpunkt in unserem gutachterlichen Handeln und unseren Erkenntnissen widerspiegeln:

  • Wissenschaftlichkeit
  • Neutralität
  • Objektivität
  • Berufsethische Integrität
  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz

Wir setzen eine Vielzahl an Maßnahmen um, um den damit verbundenen Ansprüchen an unsere Arbeit gerecht zu werden.

Anwendung der fachwissenschaftlichen Leitlinien

Bei der Durchführung von Untersuchungen und Erstellung von Gutachten werden je nach Fachgebiet folgende Leitlinien zugrunde gelegt:

  • Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017)
  • Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019)
  • Erfahrungswissenschaftliche Empfehlungen für kriminalprognostische Gutachten (Kröber et al., 2019)

Alle Sachverständigen verfügen über eine detaillierte Kenntnis der Leitlinien, die für ihre Gutachten durch die Fachverbände empfohlen sind.

Supervision und Peer-Review

Unsere gutachterliche Vorgehensweise durchläuft regelmäßig eine interne 4-Augen-Beurteilung. Ergänzt wird dies durch die Teilnahme an externen Supervisionsgruppen und Fachteams, die von Kollegen mit profunder Erfahrung oder Expertenstatus auf ihrem jeweiligen Fachgebiet geleitet werden und bei denen sich Kollegen mit unterschiedlicher Erfahrungsstufe und fachpraktischer Provenienz zu spezifischen, rechtspsychologischen Sachverhalten austauschen.

Berufsethische Verpflichtung

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) macht uns Vorgaben bei der Einhaltung berufsethischer Prinzipien, an die wir uns gebunden fühlen und denen wir uns verpflichtet haben. Die Achtung der menschlichen Individualität und Persönlichkeit, eingebettet in ihre Lebensbedingungen, bleibt für uns in der sachverständigen Tätigkeit oberstes Gebot.

Intervision und kollegiale Fallberatung

Durch interne Beratung, Intervision und die Rezeption aktueller wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse in unseren regelmäßigen Team-Sitzungen sichern wir die Aktualität der empirischen Erkenntnisse, die unseren Gutachten zugrunde liegen und die fachwissenschaftliche Adäquanz unserer Untersuchungen. Neue Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung werden hier ebenfalls thematisiert.